Rari GmbH

AR 67/23 23.08.2023 AG Ingolstadt (Bayern)
Register
Ingolstadt, HRB 8273
Sitz
Karlshuld
Adresse
Nachricht
7 AR 67/23
420971685 (Portugal)

Beim Tribunal Judicial da Comarca de Lisboa ( Bezirksgericht Lissabon), Juizo de Comercio do
Barreiro Juiz 4 de Barreiro ( Kammer für Handelssachen in Barreiro), ist am 24.11.2022 mittags
die Entscheidung ergangen über die Eröffnung der Insolvenz des Schuldners Rari G M B H ,
juristische Person Nr. DE 286358406, eingetragen beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRB 8273,
mit satzungsmäßigem Sitz in der Augsburgerstr. 26 C in 86668 Karlshuld ( Deutschland) und mit
Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen in Rua dos Tanoeiros, Lote 43, Zona Industrial da
Moita, 2860-193 Alhos Vedros.
Das Gericht wurde gemäß den Bestimmungen nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung ( EU) 2015/848
des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens für international zuständig erklärt.
Mitglieder der Geschäftsleitung des Schuldners:
Sergio Cayador Ramos, Steuer-Nr. 206014112, Personalausweis-Nr. 10095898, Anschrift: Rua dos
Tanoeiros, Lote 43, Zona Industrial da Moita, 2860-193 Alhos Vedros, mit Zustellungsanschrift
unter der/den vorgenannten Adresse/n.
Zum Insolvenzverwalter wird die nachstehende Person mit der nachstehend angegebenen
Geschäftsadresse bestellt:
Bruno Gonalo Torres de Sousa Brandäo, Steuer-Nr. 203539753, Anschrift: Rua Römulo de
Carvalho, 14, Res-Do-Chäo, Loja Direita, Loures, 2660-702 Loures

Die Schuldner der insolventen Person werden darauf hingewiesen, dass sie die geschuldeten
Leistungen nicht dem Insolvenzschuldner selbst, sondern dem Insolvenzverwalter zu erbringen
haben.
Die Gläubiger der insolventen Person werden darauf hingewiesen, dass sie dem
Insolvenzverwaltern unverzüglich das Bestehen etwaiger dinglicher Sicherheiten zu ihren Gunsten
anzuzeigen haben.
Für die öffentliche Ladung der Gläubiger und sonstiger betroffener Personen
gilt eine Aushangfrist von 5 Tagen.
Alle Gläubiger und sonstigen betroffenen Personen werden in Kenntnis gesetzt über den
vorstehenden Sachverhalt sowie:
Die Frist für die Anmeldung von Forderungen wurde festgesetzt auf 30 Tage ab Bekanntmachung
dieser Entscheidung ( Art. 55 Abs. 6 der Verordnung ( EU) 2015/848).

Die Forderungsanmeldung ist an den Insolvenzverwalter zu richten und auf dem Weg der
elektronischen Datenübermittlung einzureichen ( Art. 128 Abs. 2 CIRE). Lässt sich der Gläubiger
nicht anwaltlich vertreten, so ist die Forderungsanmeldung zusammen mit den verfügbaren
Belegen elektronisch per E-Mail oder postalisch per Einschreiben an den bestellten
Insolvenzverwalter zu richten, an die in dieser Bekanntmachung angegebene Geschäftsadresse
(Art. 128 Abs. 3 CIRE.
Auch Gläubiger, deren Forderungen durch rechtskräftige Entscheidung anerkannt wurden, müssen
diese im Insolvenzverfahren anmelden, wenn sie befriedigt werden wollen ( Art. 128 Abs. 5 CIRE.
In der Forderungsanmeldung sind die folgenden Informationen anzuführen ( Art. 128 Abs. 1 CIRE):
Entstehungsgrund, Fälligkeit und Höhe der Forderung nach Hauptbetrag und Zinsen,
gegebenenfalls bestehende aufschiebende oder auflösende Bedingungen,
Art der Forderung: einfach, untergeordnet, bevorrechtigt und ungesichert oder gesichert
und, im letztgenannten Fall, die Vermögenswerte oder Rechte, die Gegenstand der
Sicherheit sind, gegebenenfalls mit den entsprechenden Angaben zur Eintragung,
Bestehen von etwaigen persönlichen Bürgschaften, mit Angabe der Bürgen,
der geltende Verzugszinssatz,
die Bankkontonummer oder ein anderer, gleichartiger Code.

Auf die Abhaltung der in Art. 156 genannten und in Art. 36 Abs. 1 Buchstabe n) CIRE vorgesehenen Gläubigerversammlung wurde verzichtet.
Gegen die vorliegende Entscheidung kann innerhalb einer Frist von 15 Tagen Beschwerde eingelegt (Art. 42 CIRE) und/oder innerhalb einer Frist von 5 Tagen Widerspruch erhoben (Art. 40 und 42 CIRE) werden.
Zusammen mit der Widerspruchsschrift sind alle Beweismittel vorzubringen, über die der Widersprechende verfügt, der verpflichtet ist, die benannten Zeugen beizubringen, deren Zahl die in Art. 511 der portugiesischen Zivilprozessordnung genannten Obergrenze nicht überschreiten kann (Art. 24 Abs. 2 Buchstabe c CIRE).
Die Laufzeit der Fristen für Beschwerden, Widersprüche und Forderungsanmeldungen beginnt mit Ablauf der Entfernungsfrist, die am Tag der Veröffentlichung der elektronischen Bekanntmachung in der digitalen Plattform Ärea de Servios Digitais dos Tribunais unter https://tribunais.org.pt beginnt.
Die Fristen laufen ohne Unterbrechung auch während der Gerichtsferien weiter (Art. 9 Abs. 1 CIRE).

Fällt das Ende der Frist auf einen Tag, an dem die Gerichte geschlossen sind, so endet die Frist am nächsten darauffolgenden Werktag.
Hinweis zum Insolvenzplan:
In Hinblick auf die Befriedigung der Insolvenzforderungen, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Insolvenzgläubiger und den Schuldner kann ein Insolvenzplan genehmigt werden (Art. 192 CIRE).
Zur Vorlage des Entwurfs eines Insolvenzplans berechtigt sind der Insolvenzverwalter, der Schuldner, alle für Insolvenzverbindlichkeiten verantwortlichen Personen oder alle Gläubiger oder Gruppen von Gläubigern, die ein Fünftel der Summe der in der Entscheidung über die Rangfolge der Forderungen wenn eine solche Entscheidung noch nicht ergangen ist, in der Schätzung des Richters anerkannten, nicht nachrangigen Forderungen vertreten (Art. 193 CIRE).

Bekanntmachung der Entscheidung im oben genannten Insolvenzverfahren
Beim Tribunal Judicial da Comarca de Lisboa (Bezirksgericht Lissabon), Juizo de Comercio do Barreiro Juiz 4 de Barreiro (Kammer für Handelssachen in Barreiro), ist am 24.11.2022 mittags die Entscheidung ergangen über die Eröffnung der Insolvenz des Schuldners Rari G M B H , juristische Person Nr. DE286358406, eingetragen beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRB 8273, mit satzungsmäßigem Sitz in der Augsburgerstr. 26 C in 86668 Karlshuld (Deutschland) und mit Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen in Rua dos Tanoeiros, Lote 43, Zona Industrial da Moita, 2860-193 Alhos Vedros.
Das Gericht wurde gemäß den Bestimmungen nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens für international zuständig erklärt.
Mitglieder der Geschäftsleitung des Schuldners: Sergio Cador Ramos, Steuer-Nr. 206014112, Personalausweis-Nr. 10095898, Anschrift: Rua dos Tanoeiros, Lote 43, Zona Industrial da Moita, 2860-193 Alhos Vedros, mit Zustellungsanschrift unter der/den vorstehenden Adresse/n.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Bruno Gonzalo Torres de Sousa Brandäo, Steuer-Nr. 203539753, Anschrift: Rua Römulo de Carvalho, 14, Res-Do-Chäo, Loja Direita, Loures, 2660702 Loures.
Die Frist für die Anmeldung von Forderungen wurde festgesetzt auf 30 Tage ab Bekanntmachung Tribunal Judicial da Comarca de Lisboa dieser Entscheidung (Art. 55 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2015/848).
Die Fristen laufen ohne Unterbrechung auch während der Gerichtsferien weiter (Art. 9 Abs. 1 CIRE). Fällt das Ende der Frist auf einen Tag, an dem die Gerichte geschlossen sind, so endet die Frist am nächsten darauffolgenden Werktag.

Die Forderungsanmeldung ist an den Insolvenzverwalter zu richten und auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung einzureichen (Art. 128 Abs. 2 CIRE). Lässt sich der Gläubiger nicht anwaltlich vertreten, so ist die Forderungsanmeldung zusammen mit den verfügbaren Belegen elektronisch per E-Mail oder postalisch per Einschreiben an den bestellten Insolvenzverwalter zu richten, an die in dieser Bekanntmachung angegebene Geschäftsadresse (Art. 128 Abs. 3 CIRE.
Auch Gläubiger, deren Forderungen durch rechtskräftige Entscheidung anerkannt wurden, müssen diese im Insolvenzverfahren anmelden, wenn sie befriedigt werden wollen (Art. 128 Abs. 5 CIRE).
In der Forderungsanmeldung sind die folgenden Informationen anzuführen (Art. 128 Abs. 1 CIRE):
Entstehungsgrund, Fälligkeit und Höhe der Forderung nach Hauptbetrag und Zinsen, gegebenenfalls bestehende aufschiebende oder auflösende Bedingungen, Art der Forderung: einfach, nachrangig, bevorrechtigt und ungesichert oder gesichert und, im letztgenannten Fall, die Vermögenswerte oder Rechte, die Gegenstand der Sicherheit sind, gegebenenfalls mit den entsprechenden Angaben zur Eintragung, Bestehen von etwaigen persönlichen Bürgschaften, mit Angabe der Bürgen, der geltende Verzugszinssatz, die Bankkontonummer oder ein anderer, gleichartiger Code.

Auf die Abhaltung der in Art. 156 genannten und in Art. 36 Abs. 1 Buchstabe n) CIRE vorgesehenen Gläubigerversammlung wurde verzichtet.
Gegen die vorliegende Entscheidung kann innerhalb einer Frist von 15 Tagen Beschwerde eingelegt (Art. 42 CIRE) und/oder innerhalb einer Frist von 5 Tagen Widerspruch erhoben (Art. 40 und 42 CIRE) werden.
Zusammen mit der Widerspruchsschrift sind alle Beweismittel vorzubringen, über die der Widersprechende verfügt, der verpflichtet ist, die benannten Zeugen beizubringen, deren Zahl die in Art. 511 der portugiesischen Zivilprozessordnung genannten Obergrenze nicht überschreiten kann (Art. 24 Abs. 2 Buchstabe c) CIRE).
Die Laufzeit der Fristen für Beschwerden, Widersprüche und Forderungsanmeldungen beginnt mit Ablauf der Entfernungsfrist, die am Tag der Veröffentlichung der elektronischen Bekanntmachung in der digitalen Plattform Ärea de Servios Digitais dos Tribunais unter https://tribunais.org.pt beginnt.
Die Fristen laufen ohne Unterbrechung auch während der Gerichtsferien weiter (Art.9 Abs. 1 CIRE).

Fällt das Ende der Frist auf einen Tag, an dem die Gerichte geschlossen sind, so endet die Frist am nächsten darauffolgenden Werktag.
Hinweis zum Insolvenzplan:
In Hinblick auf die Befriedigung der Insolvenzforderungen, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Insolvenzgläubiger und den Schuldner kann ein Insolvenzplan genehmigt werden (Art. 192 CIRE).
Zur Vorlage des Entwurfs eines Insolvenzplans berechtigt sind der Insolvenzverwalter, der Schuldner, alle für Insolvenzverbindlichkeiten verantwortlichen Personen sowie alle Gläubiger oder Gruppen von Gläubigern, die ein Fünftel der Summe der in der Entscheidung über die Rangfolge der Forderungen wenn eine solche Entscheidung noch nicht ergangen ist, in der Schätzung des Richters anerkannten, nicht nachrangigen Forderungen vertreten (Art. 193 CIRE).

Dortmund, den 2. Mai 2023
Hiermit bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Übersetzung der Information aus dem Portugiesischen.



Amtsgericht Ingolstadt Insolvenzgericht

Ingolstadt 23.08.2023

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