G. Matthies GmbH Gardinenkonfektion

408 IN 342/23 03.04.2023 AG Chemnitz (Sachsen)
Register
Chemnitz, HRB 8293
Sitz
Grünbach
Adresse
Falkensteiner Straße 20, 08223 Grünbach
Geschäftszweig
Verarbeitung und Konfektion von Heimtextilien
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 408 IN 342/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der G. Matthies GmbH Gardinenkonfektion, Falkensteiner Straße 20, 08223 Grünbach, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8293
vertreten durch die Geschäftsführerin Annegret Gisela Ehrhardt

Geschäftszweig: Verarbeitung und Konfektion von Heimtextilien

- wurde am 29.03.2023 um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Andreas Schenk, Äußere Plauensche Straße 7, 08056 Zwickau, Email geschäftlich: zwickau@slk-rechtsanwaelte.de Telefon geschäftlich: 0375 2118570 Telefax: 0375 21185728

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 18.05.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.06.2023 beim Amtsgericht Chemnitz, 09112 Chemnitz, Gerichtsstraße 2 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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