NTC-Systemhaus UG (haftungsbeschränkt)

80 IN 512/22 18.12.2023 AG Bochum (Nordrhein-Westfalen)
Register
Recklinghausen, HRB 8376
Sitz
Recklinghausen
Adresse
Marfeldstr. 23, 45665 Recklinghausen
Geschäftszweig
Handel mit EDV-Produkten und Dienstleistungen
Nachricht
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 512/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8376 eingetragenen NTC-Systemhaus UG (haftungsbeschränkt), Marfeldstr. 23, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Marfeldstr. 23, 45665 Recklinghausen



wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen

Rang 0 (§38 InsO):
lfd. Nr. 2 bis 5

werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

80 IN 512/22
Amtsgericht Bochum, 15.12.2023

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