Nachricht
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 74/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 8420 eingetragenen Coal and CoKe Handling GmbH, vorm. HuDe GmbH, Gewerbestraße Süd 55, 41812 Erkelenz, vertr. d. d. Gf.
wird aufgrund der Mitteilung des Insolvenzverwalters vom 26.11.25 der hiesige Termin für die schriftliche Gläubigerversammlung vom 26.11.25 hiermit aufgehoben und es wird ein neuer Termin anberaumt:
Für eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§§ 160, 161 InsO),
hier:
Abschluss einer Vereinbarung bezüglich des Restkaufpreises zum Kauf- und
Übertragungsvertrags vom 08.03.23
wird der 15.12.25 als neuer Stichtag anberaumt
bis zu welchen die schriftlichen Stellungnahmen der Beteiligten beim Insolvenzgericht
vorliegen müssen.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu vorstehendem Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 31.10.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 eingesehen werden.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen.
Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Mönchengladbach, 27.11.2025
Amtsgericht
Westerhove
Rechtspflegerin
45 IN 74/22
Amtsgericht Mönchengladbach, 27.11.2025