Nachricht
Amtsgericht Offenbach am Main
12.01.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 86/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
GSE Haus GmbH, Martin-Behaim-Straße 2, 63263 Neu-Isenburg (AG Darmstadt, HRB 89425),
ehemals vertreten durch:
Klaus-Dieter Pulz, Ernst-Griesheimer-Platz 2, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
Wird Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main in entsprechender Anwendung des § 57 ZPO i. V. m. § 4 InsO zum Verfahrenspfleger für die Schuldnerin bestellt.
Begründung:
Über das Insolvenzverfahren der Schuldnerin wurde mit Beschluss vom 12.07.2023 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der einzige Gesellschafter und alleinige Geschäftsführer Geschäftsführer, so dass diese im hiesigen Verfahren ohne gesetzlichen Vertreter ist. Ein neuer Geschäftsführer Geschäftsführer, Zur Wahrnehmung der Schuldnerrechte war daher in entsprechender Anwendung des § 57 ZPO i. V. m. § 4 InsO ein Verfahrenspfleger zu bestellen.
Herr Rechtsanwalt Thomas Rittmeister hat sich zur Übernahme des Amtes bereit erklärt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Insolvenzgericht einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.