BMR Spezial leistungen GmbH Rostock

61 IN 246/07 02.12.2022 AG Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)
Register
Rostock, HRB 9111
Sitz
Rostock
Adresse
Große Rampe 11, 18146 Rostock
Nachricht
Amtsgericht Rostock
Eröffnungsbeschluss 61 IN 246/07 vom 01.08.2007

Über das Vermögen der Firma
BMR Spezial leistungen GmbH Rostock, vertreten durch die Geschäftsführer Joachim Krooß, Martina Schmidt, Andreas Krooß
Große Rampe 11, 18146 Rostock,
Amtsgericht Rostock, HRB 9111

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 01.08.2007 um 14:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Gerhard Brinkmann
Freiligrathstraße 1
18055 Rostock

bestellt.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.09.2007 unter Beachtung des § 174 Insolvenzordnung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben. Des Weiteren sind die Tatsachen anzugeben, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der Forderung eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die
Art und der Entstehungsgrund der Sicherungsrechte sowie die gesicherte Forderung sind
zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung schuld haft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichtes des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist
am Mittwoch, den 24.10.2007 um 09:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Rostock, Zochstraße, 18057 Rostock, Saal 330.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab
dem 25.09.2007 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
(Zochstraße, 18057 Rostock, Raum: 304) niedergelegt.
Der Termin dient gleichzeitig zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Verwalters,
- Zeitraum und Art der BeriChterstattung durch den Verwalter,
- die Bestellung eines Gläubigerausschusses,
- ggfs. Schließung oder Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens und
- die in den §§ 100, 101, 149, 159 - 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten
Angelegenheiten.
Die Gläubiger werden darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 1 InsO die Zustimmung
der Gläubigerversammlung als erteilt gilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen am Prüfungsstichtag festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

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