ueberall media GmbH

70k IN 283/25 23.10.2025 AG Köln (Nordrhein-Westfalen)
Register
Köln, HRB 91639
Sitz
Köln
Adresse
Dorothee-Sölle-Platz 2, 50672 Köln
Nachricht
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 91639 eingetragenen ueberall media GmbH, c/o Cowoki, Dorothee-Sölle-Platz 2, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastiano Curcio, Hermeskeiler Straße 29 , 50935 Köln



Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 06.10.2025 wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO (entspr.)
wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum des Beschlusses lautet:


Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 91639 eingetragenen ueberall media GmbH, c/o Cowoki, Dorothee-Sölle-Platz 2, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastiano Curcio, Hermeskeiler Straße 29 , 50935 Köln



Gründe:
Aufgrund eines Fehlers fehlten im Rubrum des Eröffnungsbeschlusses die Angabe des Registergerichts als auch die Handelsregisternummer der Schuldnerin.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist für das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO i.V.m. § 319 Abs. 3 S. 2 ZPO gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70k IN 283/25
Amtsgericht Köln, 23.10.2025

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