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Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 209/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 9322 eingetragenen LASER Bearbeitungs- und Beratungszentrum NRW GmbH, Gutenbergstr. 29, 52511 Geilenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dipl.-Ing. Ulrich Berners, Dipl.-Biol. Marcus Lehnen, Dipl.-Ing. Ludger Wilhelm Häming und Dipl.-Ing. Ramazan Coskun, ebenda,
Geschäftszweig: Betrieb und Anwendung von Lasern für Handwerk und Industrie (lasergesteuerte Fertigungsprozesse)
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 09:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Graaf, Augustastr. 91, 52070 Aachen , Tel. Nr.0241/4636280 , Fax Nr. 0241/46362811.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 25.10.2023 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a InsO) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Björn Cormann, c/o KBC-Bank, Vervierserstraße 4, B - 4700 Eupen, für die KBC-Bank, als Vertreter der höchsten Forderungen;
Benedikt Groß, Betriebsleiter (LBBZ hat keinen Betriebsrat), Blasiusstraße 33, 52511 Geilenkirchen, als Arbeitnehmervertreter;
Bernd Fegers, c/o Schmölders GmbH & Co. KG, F.-W.-Raiffeisenstraße 33, 52531 Würselen, als Vertreter der absonderungsberechtigten Gläubiger;
Karsten Frank, c/o Frank & Wagner, Steuerberater PartG mbH, Fastradaallee 3, 52146 Würselen, als Vertreter der Dienstleister (ohne Absonderungsrechte)
Prof. Dr. Herbert Schmidt, c/o MLS Concept, Oberstraße 135, 52349 Düren, als Vertreter der Kleingläubiger.
Die Bestimmung ist sofort wirksam, da die Genannten ihre Annahme bereits in der Sitzung des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 20.12.2023 in Anwesenheit des Unterzeichners zu Protokoll erklärt haben.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 26.03.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.351.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters bzw. des Insolvenzverwalters im Falle einer Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung gemäß § 272 Abs. 1 InsO,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die Schuldnerin wird voraussichtlich einen Insolvenzplan bei Gericht einreichen. Der Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan soll - sofern das Gericht den Insolvenzplan nicht zurückweist - ebenfalls an dem o.g. Termin stattfinden, unmittelbar nach dem Berichts- und Prüfungstermin.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, zunächst bis zum 15.02.2024 und dann erneut bis zum 22.03.2024 über die weitere Entwicklung zu berichten. Dem Sachwalter wird aufgegeben, jeweils zeitnah zu den Berichten der Schuldnerin Stellung zu nehmen. Sollte ein außerordentlicher Zwischenbericht notwendig werden, müssen Schuldnerin bzw. Sachwalter sofort berichten bzw. Stellung nehmen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 209/23
Aachen, 01.01.2024