Fenster- und Türensysteme Kai Wähner GmbH

305 IN 1580/23 01.12.2023 AG Chemnitz (Sachsen)
Register
Chemnitz, HRB 9362
Sitz
Falkenstein/Vogtl.
Adresse
vertr. d. d. GF Dr.-R.-Koch-Straße 19, 08223 Falkenstein/Vogtl
Geschäftszweig
Herstellung und Vertrieb von Fenster- und Turensystemen) wird am 01.12.2023 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eroffnet.
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 1580/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fenster- und Türensysteme Kai Wähner GmbH, vertr. d. d. GF Dr.-R.-Koch-Straße 19, 08223 Falkenstein/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz , HRB 9362
vertreten durch den Geschäftsführer Kai Wähner

ergeht am 01.12.2023 nachfolgende Entscheidung:


1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Fenster- und Türensystemen) wird am 01.12.2023 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Oliver Junghänel
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 19.01.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.03.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

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