Nachricht
IN 154/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INNOVA-TEC GmbH, Johann-Schöner-Straße 73, 97753 Karlstadt, vertreten durch die Gesellschafterin Aurus Capital GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9516
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Gerichtliche Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen
in Höhe von 204.094,68 € gegen
1. Systec Vacuum Systems GmbH & Co. KG
2. Systec Fertigungstechnik GmbH & Co. KG
3. CHEMA Prozeß- und Systemtechnik GmbH
4. ITG Induktionsanlagen GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.10.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Würzburg, Ottostr. 5, 97070 Würzburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 02.09.2025