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60 IN 83/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Südwesthaus Projektbau GmbH, Am Steinacker 5, 61194 Niddatal (AG Hanau, HRB 95826), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Wehrstraße 57, 61130 Nidderau (Geschäftsführer Geschäftsführer,
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 12.02.2024