BEVO DE Alpha 3c GmbH

36 IN 35/25 -4 02.12.2025 AG Hameln (Niedersachsen)
Register
Düsseldorf, HRB 98119
Sitz
Düsseldorf
Adresse
Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf
Geschäftszweig
Der Kauf, der Verkauf und die Vermietung sowie die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und sonstigen eigenen Vermögens.
Nachricht
36 IN 35/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 3c GmbH, Angermunder Straße 126, 40489 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 98119), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Schillerstraße 6, 31785 Hameln, (Geschäftsführer Geschäftsführer, ist Rechtsanwalt Manuel Sack, Waldseestrasse 1, 30163 Hannover,
Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222,
E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Durchsetzung von angemeldeten Ansprüchen in Insolvenzverfahren anderer Gesellschaften der DEGAG-Gruppe, insbesondere in den Verfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG Kapital GmbH und der DEGAG WI8 GmbH unter Wahrnehmung der Gläubigerrechte, insbesondere des Stimmrechts, in Gläubigerversammlungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 02.12.2025

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