Nachricht
IN 505/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FR Baustahlverleger GmbH, Opalstraße 5 a, 84032 Altdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 9925
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Jacobi Jung Spaett Rechtsanwälte PartmbB, Gabelsbergerstraße 83, 80333 München, Gz.: 111/25JU / ao, D4/882-25
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Erteilung der Genehmigung an den Insolvenzverwalter zur Abwehr
von Ansprüchen von Sozialversicherungsträgern (z.B.
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften u.a.) in Folge der
Ermittlungen des Hauptzollamtes und hieraus zu erwartenden
Bescheiden der Deutschen Rentenversicherung Bund einen
Rechtsanwalt (zum Beispiel Kanzlei Kuntze / Mayer & Beyer) zu
beauftragen und (alternativ zur Vergütung nach RVG) auch
Vergütungsvereinbarungen auf Stundenhonorarbasis in Höhe von
250,00 € zzgl. 19% MwSt. zzgl. Auslagen und Kosten zu Lasten der
Masse zu vereinbaren. Das Mandat umfasst hierbei insbesondere
auch die Übernahme etwaiger anstehender verwaltungsrechtlicher
und / oder gerichtlicher Verfahren
wird bestimmt auf
Montag, 10.11.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 23, Erdgeschoss, Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstr. 25, 84028 Landshut
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 14.10.2025