Nachricht
11 IN 56/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rotenburg a. d. Fulda e. V., Alte Wiese 6, 36199 Rotenburg a. d. Fulda (AG Bad Hersfeld, VR 1203), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Am Rasen 51, 36208 Wildeck-Obersuhl, (Vorstand), 2. Jonas Gerlach, Königsberger Ring 19, 36205 Sontra, (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 20.09.2023, 10:00 Uhr, Saal 11, EG, Amtsgerichtsgebäude, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 30.08.2023