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8 IN 304/23 In dem Insolvenzverfahren Turngemeinde 1886 e. V. Weiskirchen, Hauptstraße 168, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, VR 4255), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Hauptstraße 42, 63110 Rodgau, (Vorstand), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf 29.12.2025
Tagesordnung:
Erörterung des Grundstückskaufvertrages mit Frau XXX und Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dessen Abschluss.
Mit Antrag vom 07.11.2025 führt der Insolvenzverwalter hierzu aus:
Wie berichtet, ist die Schuldnerin u.a. Eigentümerin nachfolgend genannten Grundbesitzes (nachfolgend "Grundbesitz" genannt):
Grundbuch des AG Seligenstadt, Grundbuch von Weiskirchen, Blatt 1448, Gemarkung Weiskirchen, Flur 6, Flurstück 140/9, Wohnbaufläche, Mühlweg 2, 231 m²
In diesem Zusammenhang wurden Verhandlungen mit diversen Kaufinteressenten aufgenommen und im Ergebnis von Interessenten 5 verbindliche Kaufangebote mit Kaufpreisgeboten zwischen 80.000 € und 111.111,11 €, entgegengenommen.
Der finale Kaufvertrag sieht einen Kaufpreis von 120.000,00 € vor, welcher nach Zustimmung der Gläubiger zum Kauf fließen soll. Der Kaufvertrag enthält die bei solchen Verkäufen aus Insolvenzverfahren heraus üblichen maximalen Gewährleistungsausschlüsse. Der hier als Anlage beigefügte und auf den Grundbesitz bezogene Kaufvertrag (UVZ-Nr. : 476/2025 B) konnte bereits mit Frau XXX verhandelt und notariell beurkundet werden. Wie dem Vertrag entnommen werden kann, erfolgt die Finanzierung des Kaufpreises über eine Schenkung durch Frau XXX.
Der Kaufvertrag sieht vor, dass ich als Verkäufer von diesem zurücktreten kann, wenn und soweit die Gläubigerversammlung dem Kaufvertrag nicht bis zum 31.03.2026 zustimmt. Die mit diesem Schreiben beantragte Gläubigerversammlung dient dem Zweck, die Zustimmung zu dem Kaufvertrag über den Grundbesitz zu erlangen. Der Termin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages mit den Beteiligten fand am 04.11.2025 statt.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 29.12.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung, bzw. Zustimmungen oder Ablehnungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen.
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht (vorliegend 29.12.2025), keine Widersprüche erhoben werden.
Der Kaufvertrag wird zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes niedergelegt.
Offenbach am Main, 14.11.2025