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4 IN 29/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des TENNISCLUB BOEHRINGER eingetragener Verein, Waldstraße 40, 55218 Ingelheim (AG Mainz, VR VR 20344), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Neuweg 14c, 55218 Ingelheim, (Vorstand des Präsidiums), 2. Enno Wittstock, Radweg 23, 55130 Mainz, (Mitglied des Präsidiums), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 16.02.2026