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Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Bochum unter GnR 232 eingetragenen Taxi Bochum eG, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Michael Rübenstahl, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum und Herrn Christian Weidmann, Auf dem Holte 4, 44879 Bochum und Herrn Mohammad Reza Haghdadi, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum
wird der Beschluss vom 02.12.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Schuldner vertreten wird durch die Vorstände Herrn Christian Weidmann, Herrn Mohammad Reza Haghadi und Herrn Michael Rübenstahl.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Bochum, 19.12.2025 Amtsgericht
80 IN 877/25
Amtsgericht Bochum, 22.12.2025