Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG

2 IN 37/23 31.03.2023 AG Memmingen (Bayern)
Register
Memmingen, HRA 10117
Sitz
Memmingen
Adresse
Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen
Geschäftszweig
Halten und Vermieten der Betriebsimmobilie
Nachricht
2 IN 37/23

In dem Verfahren über den Antrag d.

Memminger Brauerei GmbH & Co. Grundstücks KG, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Memminger Brauerei Grundstücks-Verwaltungs GmbH, Dr.-Karl-Lenz-Straße 68, 87700 Memmingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Hund Jörn Stephan, Gossersdorf 15, 94357 Konzell und Kesselschläger Wolfgang Karl Gustav, Heidelbergerweg 4, 87700 Memmingen
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 10117
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Konrad Menz, dmp solutions, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, Gz.: 104233 ME
Geschäftszweig: Halten und Vermieten der Betriebsimmobilie
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.03.2023 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49(831)206914-70
Telefax: +49(831)206914-79
Email: henrik.brandenburg@mhbk.de
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.05.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 13.06.2023, 14:45 Uhr,

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
7. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 13.06.2023, 14:45 Uhr,

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.02.2023 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 31.03.2023

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