Nachricht
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 202/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Arnold Zentek, geboren am 21.06.1965, Im Lichtenbruch 46, 45527 Hattingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen unter HRA 11127 eingetragenen Firma amimot e.K. Inhaber: Arnold Zentek
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Arnold Zentek zeige ich an, dass ich Ansprüche aus der selbständigen Tätigkeit Motorradhandel und Motorradreparatur mit Wirkung zum Stichtag der Eröffnung, mithin zum 03.02.2026, mit Schreiben vom 03.02.2026, dem Schuldner zugegangen am 03.02.2026, aus der Insolvenzbeschlagnahme unter Berücksichtigung von § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO freigegeben habe.
Demzufolge gehören Einnahmen aus dieser Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse. Verbindlichkeiten, die aus der selbständigen Tätigkeit resultieren, können nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
§ 295 Abs. 2 InsO gilt entsprechend. Begründung:
Eine Freigabeerklärung gem. § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO ist abzugeben, da bei Fortführung der Selbständigkeit Verluste zu erwarten sind, die von der Masse nicht getragen werden können.
Es drohen Masseverbindlichkeiten, denen letztendlich nur durch Freigabe des Gewerbebetriebes entgegengetreten werden kann.
Herdecke, den 04.02.2026
Rechtsanwalt Ralf Musholt
165 IN 202/25
Amtsgericht Essen, 05.02.2026