Treofan Germany GmbH & Co. KG

60 IN 53/25 13.01.2026 AG Saarbrücken (Saarland)
Register
Saarbrücken, HRA 11639
Sitz
Neunkirchen
Adresse
Kaisersraße 77, 66386 St Ingbert
Nachricht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 53/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRA 11639 eingetragenen Treofan Germany GmbH & Co. KG, Bergstraße, 66539 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102161 eingetragene Treofan Zweite Holdings GmbH, Bergstraße, 66539 Neunkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,


Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Hans Konrad Schenk, Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt

wird der Terminsort der für den 20.01.2026, 09:00 Uhr bestimmten Gläubigerversammlung verlegt in die AULA, Gärtnerstraße 12, 66280 Sulzbach

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 53/25
Amtsgericht Saarbrücken, 13.01.2026

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