Hartmann, Marcus

320 IN 2051/23 02.02.2024 AG Chemnitz (Sachsen)
Register
Chemnitz, HRA 1407
Sitz
Falkenstein
Adresse
Oelsnitzer Straße 2, 08223 Falkenstein/Vogtl
Geschäftszweig
Apotheke) wird am 01.02.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eroffnet.
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 2051/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Dr. Marcus Hartmann, geb. 23.05.1975, Oelsnitzer Straße 2, 08223 Falkenstein/Vogtl.
Inhaber der Marien-Apotheke, Inh. Apotheker Dr. Marcus Hartmann e.K., Amtsgericht Chemnitz , HRA 1407

ergeht am 01.02.2024 nachfolgende Entscheidung:


1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: Apotheke) wird am 01.02.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach der Insolvenzordnung nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung nach §§ 290, 297 und 298 InsO nicht vorliegen.

3. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
L.-F.-Schönherr-Straße 32
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 279570
Telefax: 03741 279571
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de

bestellt.

4. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.

5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.03.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

6. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

7. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 30.04.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.


Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features