Wuchert, Maik

11 IN 7/23 01.12.2023 AG Bad Hersfeld (Hessen)
Register
Bad Hersfeld, HRA 1692
Sitz
Hohenroda
Adresse
Eisfeld 22, 36284 Hohenroda
Nachricht
11 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Maik Wuchert, geb. am 23.06.1977, Eisfeld 22, 36284 Hohenroda, handelnd unter Viehhandlung Maik Wuchert e. K. (AG Bad Hersfeld, HRA 1692), wurde beschlossen:


wird das Verfahren schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Es wird eine besondere Gläubigerversammlung einberufen.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht ist der 13.12.2023.


Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Die Zustimmung bzw. Ablehnung zu

" besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
- Ermächtigung der Insolvenzverwalterin die Liegenschaft des Schuldners in Hohenroda, Eisfeld 22, eingetragen beim Amtsgericht Bad Hersfeld im Grundbuch von Mansbach Blatt 1392 freihändig zu veräußern oder aus dem Insolvenzbeschlag freizugeben.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.


Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.11.2023

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