axuma GmbH & Co. KG

IN 1400/22 24.02.2023 AG Nürnberg (Bayern)
Register
Nürnberg, HRA 17726
Sitz
Nürnberg
Adresse
Gibitzenhofstraße 69, 90443 Nürnberg
Geschäftszweig
Personalvermittlung und Arbeitnehmeruberlassung
Nachricht
IN 1400/22



In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

axuma GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin axuma Verwaltungs GmbH, Gibitzenhofstraße 69, 90443 Nürnberg,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, (weiterer Name: Yildiz), geb. Yildiz, geboren am 04.02.1972, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 17726
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 22/017799 / A/GT



Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende Abstimmungspunkte:

Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 159 InsO berechtigt, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwerten, insbesondere das Sachanlagevermögen.

Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung solcher Streitigkeiten einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2 Nr 3 InsO

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.03.2023 Einwendungen gegen die dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkte schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nürnberg, Flaschenhofstraße 25, 90402 Nürnberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.

Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.

Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.


Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 23.02.2023


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