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906 IN 643/22 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Glücksgefühl GmbH & Co. KG, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 202443), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Gabelsberger Straße 16, 30163 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Robertstraße 27, 30161 Hannover, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge der vorläufigen Insolvenzverwalterin und der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 20.10.2025