Fliesenverlegung Bruns GmbH & Co. KG

9 IN 50/22 15.02.2023 AG Cloppenburg (Niedersachsen)
Register
Oldenburg (Oldenburg), HRA 203474
Sitz
Friesoythe
Adresse
Altenend 40, 26169 Friesoythe
Nachricht
9 IN 50/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesenverlegung Bruns GmbH & Co. KG, Altenend 40, 26169 Friesoythe (AG Oldenburg, HRA 203474), vertr. d.: 1. Bruns Beteiligungs GmbH, Altenend 40, 26169 Friesoythe, (Gesellschafter), 2. Maria Bruns, OT Neuvrees, Altenend 40, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 11.02.2022 berichtigt worden.

Statt "2. Maria Bruns, OT Neuvrees, Altenend 40, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführerin)", muss es richtig heißen: "2. Werner Bruns, OT Neuvrees, Altenend 40, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer),

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg oder dem Landgericht Oldenburg, Elisabethstr. 7, 26135 Oldenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 13.02.2023

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