Moorgut Sedelsberg GmbH & Co KG

9 IN 45/22 24.09.2025 AG Cloppenburg (Niedersachsen)
Register
Oldenburg (Oldenburg), HRA 205751
Sitz
Friesoythe
Adresse
Barßeler Str. 65, 26169 Friesoythe
Nachricht
9 IN 45/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moorgut Sedelsberg GmbH & Co KG, Barßeler Str. 65, 26169 Friesoythe (AG Oldenburg, HRA 205751), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Barßeler Str. 65, 26169 Friesoythe, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Barßeler Straße 65, 26169 Friesoythe, (Geschäftsführer Geschäftsführer, sind die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Hanken festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Cloppenburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:



EUR
0,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Auslagen zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Gesamtbetrag

Die Vergütung ist aus der Insolvenzmasse zu zahlen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 25.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters hat in Höhe der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagen zu erfolgen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 04.09.2025

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