Evers-Königschulte Erdbeervermarktung GmbH & Co. KG

18 IN 41/23 29.09.2025 AG Lingen (Ems) (Niedersachsen)
Register
Osnabrück, HRA 206629
Sitz
Freren
Adresse
Königstraße 32, 49832 Freren
Nachricht
18 IN 41/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Evers-Königschulte Erdbeervermarktung GmbH & Co. KG, Königstraße 32, 49832 Freren (AG Osnabrück, HRA 206629), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Königstraße 32, 49832 Freren, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Königstraße 32, 49832 Freren, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den Stichtag

24.10.2025

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:

Den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Geschäftsführer,
Die GIäubigerversammIung stimmt zu, dass der Insolvenzverwalter mit dem AnfechtungsschuIdner Christian Evers-Königschulte einen Vergleich dahingehend schließt, dass dieser einen Betrag in Höhe von 90.000,00 € zur Abgeltung aller Anfechtungsansprüche gegen ihn an die Masse des Insolvenzverfahrens zahlt. Die Zahlung soll in monatlichen Raten von 2.500,00 € erfolgen, die erste Rate im Januar 2026.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet über die Zahlungsmodalitäten (Ratenhöhe, Zeitpunkt der Zahlungen) abweichende Vereinbarungen zu treffen, wenn der Anfechtungsschuldner Christian Evers-Königschulte mit der Zahlung in Verzug gerät.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Lingen (Ems), 25.09.2025

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