DAVINCI Haus GmbH & Co. KG

11 IN 6/23 22.01.2026 AG Betzdorf (Rheinland-Pfalz)
Register
Montabaur, HRA 20689
Sitz
Elben
Adresse
Poststraße 1, 57580 Elben
Nachricht
11 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DAVINCI Haus GmbH & Co. KG, Poststraße 1, 57580 Elben (AG Montabaur, HRA 20689), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Poststraße 1, 57580 Elben, (persönlich haftende Gesellschafter), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Ringstr. 36, 57580 Gebhardshain, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 1.2. Sascha Lamberty, Im Eckeswieschen 26, 57580 Gebhardshain, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:


Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 06.02.2026, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Geschäftsführer, um einen Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert in der Sache zu vermeiden

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 22.01.2026

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