J. H. Pölking GmbH & Co. Kommanditgesellschaft

27 IN 5/23 08.06.2023 AG Osnabrück (Niedersachsen)
Register
Osnabrück, HRA 2107
Sitz
Osnabrück
Adresse
Großer Fledderweg 29, 49084 Osnabrück
Nachricht
27 IN 5/23

In Korrektur des Veröffentlichungstextes des 01.06.02023 wird nunmehr folgender Veröffentlichungstext veröffentlicht: Der 2. Absatz des Veröffentlichungstextes vom 01.06.2023 wird ersatzlos gestrichen, da Eigenverwaltung angeordnet wurde und die Schuldnerin daher berechtigt ist, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.

Neuer Veröffentlichungstext:
Über das Vermögen der J. H. Pölking GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Großer Fledderweg 29, 49084 Osnabrück (AG Osnabrück, HRA 2107), vertr. d.: Pölking Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Großer Fledderweg 29, 49084 Osnabrück, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 01.06.2023 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail: osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net.

Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Es wird gem. § 67 InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt:

- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Osnabrück, Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück, diese vertreten durch Herrn Hans- Joachim Jonas

- Sparkasse Osnabrück, vertreten durch Herrn Draws, Wittekindstrasse 17- 19, 49074 Osnabrück,


- Altradius Kreditversicherung, Niederlassung der Altradius Crédito y Caución de Seguros y Reaseguros, Opladener Strasse 14, 50679 Köln, vertreten durch Herrn tobias Tillmann,


Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 11.07.2023

b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Donnerstag, 10.08.2023, 09:00 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück


eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.



Amtsgericht Osnabrück, 08.06.2023

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