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3 IN 3/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Senioren- und Pflegeheim Rosengarten GmbH & Co. KG, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf (AG Eschwege, HRA 2192), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Hinter dem Wahl 9, 37242 Bad Sooden-Allendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird für das Vergütungsfestsetzungsverfahren aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin entspricht, wird auf den 20.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Eschwege, 22.04.2024