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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 119/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 23054 eingetragenen Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co.KG, Peter-Müller-Straße 20, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Aviapartner Handling GmbH, Peter-Müller-Straße 20, 40468 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren Aviapartner Düsseldorf GmbH & Co.KG
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Allen Overy Shearman Sterling LLP, Ballindamm 17, 20095 Hamburg
Sachwalter: Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 24.03.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 16.04.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.110.
Der Termin dient zugleich der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen - insoweit wird der Termin mit dem Prüfungstermin verbunden - Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Es wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
505 IN 119/25
Amtsgericht Düsseldorf, 25.03.2026