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Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Grete Meurer, geboren am 12.02.1946, Bergische Landstr. 145, 51503 Rösrath, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 31198 eingetragenen Firma Walter Meurer e.K. Inh. Grete Meurer
Der Beschluss vom 05.01.2024 über die Stundung der Verfahrenskosten für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und das Hauptverfahren wird gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er lautet: "werden der Schuldnerin für das Eröffnungsverfahren und das Hauptverfahren die Verfahrenskosten gemäß § 4 a Abs. 1, 3 InsO gestundet. Im Übrigen wird der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten für das Restschuldbefreiungsverfahren als unzulässig zurückgewiesen."
Gründe:
Der Beschluss vom 05.01.2024 ist zu berichtigen. Aus den Gründen des Beschlusses vom 05.01.2024 sowie der dazugehörigen Rechtsmittelbelehrung, welche jeweils die teilweise Zurückweisung des Stundungsantrags in Bezug auf die Verfahrenskosten für das Restschuldbefreiungsverfahren - entsprechend der gefestigten Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln - als derzeit unzulässig zum
Gegenstand haben, ergibt sich, dass der im Widerspruch hierzu stehende Tenor unrichtig und zu berichtigen war.
70g IN 172/23
Amtsgericht Köln, 11.01.2024