CGL sports fashion GmbH & Co. KG

10 IN 217/23 08.12.2023 AG Hechingen (Baden-Württemberg)
Register
Stuttgart, HRA 401294
Sitz
Albstadt
Adresse
Konrad-Adenauer-Straße 34, 72461 Albstadt
Nachricht
Aktenzeichen:
10 IN 217/23

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Amtsgericht Hechingen
INSOLVENZGERICHT


Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

CGL sports fashion GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin CGL sports fashion Verwaltungs GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 34, 72461 Albstadt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 401294
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Arndt GbR, K.Abt & M.Fischer GbR, Karlstraße 7, 72488 Sigmaringen, Gz.: 735/23 AB06
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hat das Amtsgericht Hechingen am 07.12.2023 beschlossen:

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1. Der im Eröffnungsbeschluss vom 01.12.2023 bestimmte Termin zur Gläubigerversammlung und der Termin zur Forderungsprüfung wird verlegt auf
Donnerstag, 08.02.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 181, 1. OG, Heiligkreuzstraße 9, 72379 Hechingen.
2. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.01.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 01.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
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Gründe:
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Der Insolvenzverwalter beantragte aufgrund der in den laufenden Fristen liegenden Feiertagen und der Tatsache, dass viele Gläubiger sich im Ausland befinden die Verlegung der Termine und Verlängerung der Anmeldefrist..
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Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.






Lohmüller
Rechtspflegerin

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