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280 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der North Channel Bank GmbH & Co. KG, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz (AG Mainz, HRA 41054), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer Geschäftsführer, 1.2. Harald Zenke, The Pier, Große Bleiche 15, 55116 Mainz, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 01.10.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 29.10.2025