DL Glassysteme GmbH & Co. KG

19 IN 51/25 28.10.2025 AG Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)
Register
Mönchengladbach, HRA 6762 und 14370
Sitz
Wegberg
Adresse
Industriestraße 45, 41844 Wegberg
Geschäftszweig
Der Groß- und Einzelhandel mit Glaselementen und Glassystemen aller Art sowie facilitymanagement, jedoch auf Tätigkeiten beschränkt, die keine Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung darstellen.
Nachricht
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 51/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6762 eingetragenen DL Glassysteme GmbH & Co. KG, Industriestraße 45, 41844 Wegberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 14370 eingetragene Lenzen GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Hagelkreuzstraße 46, 41061 Mönchengladbach,


wird das Rubrum des Beschlusses vom 14.10.2025 betreffend die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Insolvenzverfahren das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 6762 eingetragenen DL Glassysteme GmbH & Co. KG betrifft.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.


Mönchengladbach, 24.10.2025
Amtsgericht



19 IN 51/25
Amtsgericht Mönchengladbach, 28.10.2025

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