Graßkemper Bauelemente GmbH & Co. KG

2 IN 49/23 18.09.2025 AG Paderborn (Nordrhein-Westfalen)
Register
Paderborn, HRA 6812
Sitz
Erwitte
Adresse
Handwerkerstraße 1, 59597 Erwitte
Geschäftszweig
Errichten von Wintergarten usw
Nachricht
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 49/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 6812 eingetragenen Graßkemper Bauelemente GmbH & Co. KG, Handwerkerstraße 1, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 11884 eingetragene Graßkemper Bauelemente Verwaltungs GmbH, Handwerkerstraße 1, 59597 Erwitte, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Handwerkerstraße 1, 59597 Erwitte,



wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 49/23
Amtsgericht Paderborn, 16.09.2025

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