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10 IN 251/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Denk Mal DA II GmbH & Co. KG, zuletzt geschäftsansässig Dynamostraße 13, 68165 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706779), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, derzeit führungslos, (Komplementärin), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Alleingesellschafterin), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, (Insolvenzverwalter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.09.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 19.06.2023