WI Objektgesellschaft 84 GmbH & Co. KG

9 IN 898/25 17.12.2025 AG Stuttgart (Baden-Württemberg)
Register
Stuttgart, HRA 736706
Sitz
Fellbach
Adresse
Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach
Geschäftszweig
Der Erwerb, Besitz, die Verwaltung, Vermietung bzw. Verpachtung und die Veräußerung von Immobilien im In- und Ausland sowie die Verwaltung und Verwertung der sonstigen Vermögensinteressen der Gesellschaft.
Nachricht
9 IN 898/25


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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WI Objektgesellschaft 84 GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin WI Verwaltungs 84 GmbH, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, diese vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 736706
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 349/2024/sim/vs
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Niko Maier
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880
Telefax: 0711 76968850
Email: stuttgart@pluta.net

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der WI Immobilienmanagement GmbH, GNr.: 9 IN 867/24, angemeldeten Forderung lfd. Nr. 1.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.



Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 15.12.2025

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