Sivri, Caglar

80 IN 216/23 27.02.2024 AG Bochum (Nordrhein-Westfalen)
Register
Bochum, HRA 7849
Sitz
Witten
Adresse
Kronenstr. 64, 58452 Witten
Nachricht
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 216/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Caglar Sivri, Kronenstr. 64, 58452 Witten, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bochum unter HRA7849 eingetragenen Firma Charly-Bau e. K.




wird die Durchführung des Termin zur Rechnungslegung für den Zeitraum der vorläufigen Verwaltung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.04.2023 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Rechnungslegung und Vergütungsantrag dem Verwalters für den Zeitraum der vorläufigen Verwaltung.

Die Rechnung des Insolvenzverwalters und der Vergütungsantrag liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum, einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 216/23
Amtsgericht Bochum, 26.02.2024

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