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Geschäftsnummer: 8 IN 41/23. Am 01.04.2023 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der Salmet Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft (HRA 8327), Außenliegend 4, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRA 8327), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Komplementärin), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Geschäftsführer Geschäftsführer, das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalterin ist: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, (Ffm.-Fach 183), Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30, werden die Gläubiger aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 05.05.2023,
b) der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Sachwalterin zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin mündlich abgehalten:
Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Schuldner sowie Stellungnahme dazu durch die Sachwalterin sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) am
Freitag, 26.05.2023, 10:00 Uhr, 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
* die Bestimmung, Beibehaltung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen des Schuldners gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensfortführung, Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung
* Erstellung eines Insolvenzplans § 284 InsO durch den Schuldner oder den Sachwalter
* Aufhebung der Eigenverwaltung § 272 InsO,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Die Sachwalterin wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.04.2023