Nachricht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 3/24
Über den Nachlass
des am 26.12.2023 verstorbenen Herrn Dieter Steinmaier, geboren am 07.06.1948, zuletzt wohnhaft gewesen Bürgermeister-Regitz-Straße 34, 66539 Neunkirchen, früherer Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92390 eingetragenen Firma Malerbetrieb Dieter Steinmaier e.K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 14.02.2024, um 13:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Nachlasses in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Nachlass hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Erben oder sonstige bisher Verfügungsberechtigte zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
, 08.05.2024, ,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, , , .
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
den Gläubigerausschuss,
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Erben und an diejenigen, die Verpflichtungen gegenüber dem Nachlass haben (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
107 IN 3/24
Saarbrücken, 14.02.2024