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34 IN 92/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Brauerei Carl Betz GmbH, Waldweg 101-103, 29221 Celle (AG Lüneburg, HRB 100213), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Celle, 19.02.2026