Phoenix Engineering GmbH

70j IN 196/25 29.01.2026 AG Köln (Nordrhein-Westfalen)
Register
Köln, HRB 101290
Sitz
Köln
Adresse
Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln
Geschäftszweig
Planung, Design, Genehmigungsplanung, Ausbau (inkl. Tiefbau), Wartung von Telekommunikationsnetzwerken etc.
Nachricht
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70j IN 196/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 49905 eingetragenen PHOENIX Engineering GmbH, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln und Herrn Ioannis Spanos, Mathias-Brüggen-Str. 30, 50827 Köln

wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.



70j IN 196/25
Amtsgericht Köln, 28.01.2026

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