Richter Personalservice GmbH

67g IN 246/22 23.10.2025 AG Hamburg (Hamburg)
Register
Hamburg, HRB 101760
Sitz
Hamburg
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Geschäftszweig
(1) Die Tatigkeit, Personal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunden an fremde Unternehmen gegen Entgelt zu uberlassen,
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 246/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 101760 eingetragenen Richter Personalservice GmbH, Rödingsmarkt 52, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,


wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67g IN 246/22
Amtsgericht Hamburg, 22.10.2025

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