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Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 193/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 10237 eingetragenen Anne Sonne Verwaltungs GmbH, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Cranger Str. 54, 45894 Gelsenkirchen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Es wurden die Regelvergütung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO i.V.m. §§ 10, 2 InsVV in Höhe von 25 % des Regelsatzes nach einer Berechnungsgrundlage von 34 353,52 EUR nebst Zuschlägen in Höhe von 30 % für die äußerst schwierige Beschaffung der Vermögensunterlagen, insgesamt somit 55 % des Regelsatzes, und die Auslagenpauschale gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV sowie die Mehrwertsteuer gemäß §§ 10, 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 193/21
Amtsgericht Essen, 06.03.2023