Malermeisterbetrieb R. + N. Schröder GmbH

258 IN 89/22 04.07.2023 AG Dortmund (Nordrhein-Westfalen)
Register
Hamm, HRB 10343
Sitz
Kamen
Adresse
Werner Str. 148, 59192 Bergkamen
Geschäftszweig
Fuhrung eines Malermeisterbetriebes und die Durchfuhrung von Malerarbeiten
Nachricht
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 89/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10343 eingetragenen Malermeisterbetrieb R. + N. Schröder GmbH, Werner Str. 148, 59192 Bergkamen, frühere Anschrift: Hilsingstraße 89, 59174 Kamen,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ricarda Schröder,

Geschäftszweig: Führung eines Malermeisterbetriebes und die Durchführung von Malerarbeiten


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2023, um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.

Zugleich werden die Verfahren 258 IN 89/22 und 258 IN 45/23, 258 IN 91/22 und 258 IN 40/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund, Telefon: 0231/58440419, Fax: 023158978972.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.09.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 27.09.2023, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Verkauf des schuldnerischen Unternehmens im Ganzen an eine nahestehende Person. (§ 160 Abs. 1 und 2 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).


Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.09.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Raum 3.133 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).


258 IN 89/22
Amtsgericht Dortmund, 01.07.2023

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