IBS Abwicklungs-GmbH

10 IN 731/22 12.07.2023 AG Karlsruhe (Baden-Württemberg)
Register
Mannheim, HRB 108191
Sitz
Karlsruhe
Adresse
Blücherstraße 17a, 76185 Karlsruhe
Nachricht
10 IN 731/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

IBS Ingenieurbüro Dr. Klaus Schnürer GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 108191,
vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer,
Blücherstraße 17a, 76185 Karlsruhe

- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte diligens, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt, Gz.: 104/2022
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen Die Vergütung Die zu erstattenden Auslagen [d. FestFuer] werden wie folgt festgesetzt: wurde festgesetzt.Ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe, welcher auf die endgültige Vergütung anzurechnen ist, wurde mit Beschluss vom 11.07.2023 bewilligt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Vorschuss der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Festgesetzt wurden:

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von XXX Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe

Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung und die Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.06.2023.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung Treuhandschaft Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von [Wert Insolvenzmasse] EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.06.2023 wird Bezug genommen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in Höhe von XXXEUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.




Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.


Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 11.07.2023

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features