Bäcker Meyer GmbH

15 IN 146/25 04.11.2025 AG Syke (Niedersachsen)
Register
Walsrode, HRB 110113
Sitz
Bassum
Adresse
Nachricht
15 IN 146/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäcker Meyer GmbH, Lange Wand 22, 27211 Bassum (AG Walsrode, HRB 110113), vertr. d.: 1. Gerd Meyer, Siemensstraße 6A, 27211 Bassum, (Geschäftsführer), 2. Susanne Meyer, Siemensstraße 6 A, 27211 Bassum, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 30.10.2025 berichtigt worden.

Statt
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum anzumelden;
muss es richtig heißen:
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.01.2026 anzumelden;

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke oder dem Landgericht Verden, Johanniswall 6, 27283 Verden (Aller), Postanschrift: Postfach 21 20, 27281 Verden (Aller) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 03.11.2025

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