Spiegelmeyer GmbH

340 IN 260/25 (381) 07.01.2026 AG Magdeburg (Sachsen-Anhalt)
Register
Stendal, HRB 112554
Sitz
Magdeburg
Adresse
Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg
Geschäftszweig
Herstellung, Montage, Bearbeitung von Glasprodukten aller Art und den dazugehörigen Beschlägen sowie von Kunststoffglasartikeln, einschließlich Flachglasveredelung, Spiegelherstellung und Fensterbau; Handel mit Glasprodukten, Kunststoffglasartikeln und Fe
Nachricht
340 IN 260/25 (381): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spiegelmeyer GmbH, Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg, Herstellung, Montage, Bearbeitung von Glasprodukten aller Art und den dazugehörigen Beschlägen sowie von Kunststoffglasartikeln, einschließlich Flachglasveredelung, Spiegelherstellung und Fensterbau; Handel mit Glasprodukten, Kunststoffglasartikeln und Fenstern. (AG Stendal, HRB 112554), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Sudenburger Straße 14, 39112 Magdeburg, (Geschäftsführer Geschäftsführer, ist der Beschluss vom 28.10.2025 berichtigt worden.

Es wird klargestellt, dass die fälligen Verbindlichkeiten "nur" bei mindestens 591.350 Euro liegen. Die im berichtigten Beschluss angegebene Untergrenze ist hingegen falsch.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, oder dem Landgericht Magdeburg, Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Magdeburg, 29.12.2025

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features