Nachricht
177 IN 13/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau NATURA Handels GmbH, Teichstraße 62, 99086 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, - Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt Rechtsanwälte Insolvenzverwalter PartG mbB, Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt,
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"Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 31.05.2023.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 20.013,80 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) 8.005,52 EUR (Regelvergütung).
Gem. § 63 III 2 InsO beträgt die Vergütung des vorläufigen Verwalters regelmäßig 25% dieser Regelvergütung.
Diesem Prozentsatz entspricht die vom vorläufigen Verwalter beantragte Vergütung.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 08.08.2023